Bauantrag kann (vorerst) nicht genehmigt werden – 19.07.2011
Heute erreichte unsern Schreiben von Frau Schürger vom Bauaufsichtsamt. Laut dem Schreiben ist es erforderlich eine Vereinigungsbaulast auf beiden Flurstücken einzutragen, damit die Bebauung mit einem Objekt auf beiden Teilstücken des Grundstücks zulässig ist.
Dummerweise ist bislang die Eigentumsumschreibung im Grundbuch der Stadt Bonn noch nicht erfolgt, weshalb die Vereinigungsbaulast durch die bisherigen Eigentümer erfolgen muss. Da es sich dabei um zwei Erbengemeinschaften mit 14 Parteien handelt, entschlossen wir uns auf die Eigentumsumschreibung zu warten.
Nach Rücksprache mit unserem Notariat gestaltet sich die Eigentumsumschreibung leider etwas schwieriger, da noch eine Baufirma in Andernach eine Baulast auf einem der Flurstücke hat, die zunächst gelöscht werden muss … sehr ärgerlich!